Hinweisgebersystem
Wir nehmen Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße ernst. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben Mitarbeitende und externe Personen das Recht, vertraulich Hinweise zu melden, die im beruflichen Kontext bekannt geworden sind.
Wer kann melden
- Mitarbeitende der benuta GmbH und ihrer Tochtergesellschaften
- Externe Personen, die in einem beruflichen Kontakt zur benuta GmbH stehen — Bewerber, Lieferanten, Geschäftspartner, Praktikant:innen
Was kann gemeldet werden
Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften zum Schutz von Leib, Leben oder der Gesundheit von Beschäftigten, sowie weitere in § 2 HinSchG genannte Verstöße.
Kontakt
Hinweise können vertraulich an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
Diese E-Mail-Adresse wird ausschließlich von einem kleinen, benannten Kreis interner Mitarbeitenden bearbeitet. Hinweise werden vertraulich behandelt — die Identität der hinweisgebenden Person wird geschützt, soweit es das HinSchG vorsieht.
Was passiert nach der Meldung
- Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
- Rückmeldung über die getroffenen Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten
- Vertraulichkeit über den gesamten Prozess
Schutz vor Repressalien
Hinweisgebende Personen sind nach § 36 HinSchG vor Repressalien geschützt. Benachteiligungen aufgrund einer Meldung sind verboten und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
